Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein Verfahren zur Bewertung psychischer Belastungen bei der Arbeit. Ziel ist es, Gefährdungen für die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen und abzubauen. Das Verfahren soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Mitarbeitenden vor unzumutbaren psychischen Belastungen geschützt werden.
Die GB-Psych ist in Deutschland seit 2013 gesetzlich verankert und verpflichtend für alle Arbeitgeber. Sie gehört zu den Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes und ist ein Teil der Gefährdungsbeurteilung, welche auch die körperliche Gesundheit der Beschäftigten berücksichtigt.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung soll dazu beitragen, ein gutes Arbeitsklima und eine gesunde Arbeitsatmosphäre zu schaffen, um die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden zu fördern.
In Deutschland ist der Arbeitgeber gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) seit 2013 dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten durchzuführen, die potenziell negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten haben können, einschließlich der psychischen Gesundheit.
Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen muss, um sicherzustellen, dass das Arbeitsumfeld keine vermeidbaren Risiken für die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden birgt.
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung kann jedoch auch von externen Beratern oder Experten durchgeführt werden, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind und den Arbeitgeber bei der Durchführung der Beurteilung unterstützen können.
Die Häufigkeit, mit der eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Tätigkeit, der Anzahl der Beschäftigten, der Arbeitsbedingungen und den Veränderungen, die im Laufe der Zeit stattfinden.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist daher nicht möglich.
Allerdings empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), dass eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Beurteilung erfolgen sollte, spätestens jedoch alle drei Jahre. Sollten sich Gegebenheiten hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz verändern, ist es sinnvoll erneut eine GB Psych durchzuführen.
Hinweise hierauf können sein:
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine psychische Gefährdungsbeurteilung auch dann durchgeführt werden sollte, wenn eine hohe Fluktuationrate vorliegt oder vermehrte Beschwerden der Mitarbeitenden geäußert werden.
Idealerweise sollten bei einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen alle Beschäftigten einbezogen werden, die von potenziellen Belastungen betroffen sein könnten. Dies umfasst in der Regel alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Position oder Tätigkeit im Unternehmen. Es kann jedoch, je nach Größe des Unternehmens und der Komplexität der Arbeitsplätze, angebracht sein, eine Stichprobe von Beschäftigten zu befragen oder spezifische Gruppen zu identifizieren, die ein höheres Risiko für psychische Belastungen aufweisen. In jedem Fall sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Auswahl der befragten Personen repräsentativ und sachgerecht erfolgt, um ein realistisches Bild der Situation am Arbeitsplatz zu erhalten.
Ja, Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Teil des Arbeitsschutzes und dient dazu, mögliche gesundheitliche Risiken bei der Arbeit an Bildschirmgeräten zu identifizieren und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu ergreifen. Gemäß der Bildschirmarbeitsverordnung müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz durchführen, an dem Mitarbeitende Bildschirmarbeiten ausführen. Dazu zählen nicht nur Computerarbeitsplätze, sondern auch Arbeitsplätze mit mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones. Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig wiederholt werden, insbesondere wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern. Wichtige Aspekte, die in der Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze berücksichtigt werden sollten, sind z.B. die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Ergonomie von Tastatur, Maus und Bildschirm, die Beleuchtung, die Raumtemperatur und die Arbeitsorganisation. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, durch geeignete Maßnahmen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Bildschirmarbeitsplatz zu schützen und zu verbessern.
Die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung wird von den Arbeitsschutzbehörden, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherern überwacht. Diese können im Rahmen von Inspektionen prüfen, ob die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber ihrer Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nachgekommen ist. Auch Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräte oder Personalräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und können deren Umsetzung überwachen.
Wenn ein Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht durchführt, kann dies schwerwiegende Folgen haben.
In Deutschland ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen und Maßnahmen zur Prävention und Reduzierung von psychischen Belastungen zu ergreifen. Wenn ein Unternehmen gegen diese Verpflichtung verstößt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Mögliche Sanktionen, die ein Unternehmen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erwarten können, sind unter anderem:
Psychische Belastungen sind alle Einflüsse, die von außen belastend auf die Psyche einwirken. Sie können sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld auftreten.
Beispiele für psychische Belastungen am Arbeitsplatz können sein:
Psychische Belastungen können zu einer Vielzahl von negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden führen, wie zum Beispiel:
Daher ist es wichtig, psychische Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu reduzieren oder zu vermeiden. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung kann dazu beitragen, potenzielle Belastungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz der psychischen Gesundheit der Mitarbeitenden zu ergreifen.
Psychische Belastungen können sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen negative Folgen haben.
Zu den möglichen negativen Folgen für Beschäftigte zählen beispielsweise:
Auch für das Unternehmen können sich aus psychischen Belastungen negative Folgen ergeben, wie beispielsweise:
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen sowie für Mitarbeitende. Hier sind einige der wichtigsten:
1: Schutz der Gesundheit: Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ermöglicht es, potenziell belastende Faktoren am Arbeitsplatz zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Prävention und Reduzierung von psychischen Belastungen zu ergreifen. Dadurch wird das Risiko von Stress, Burnout und anderen psychischen Erkrankungen reduziert und die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt. Damit können die AU Zeiten und die damit verbundenen Kosten für das Unternehmen reduziert werden.
2: Erhöhung der Arbeitszufriedenheit: Eine Reduzierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz kann dazu beitragen, dass sich Mitarbeitende wohler fühlen und zufriedener mit ihrer Arbeit sind. Dies kann wiederum zu einer höheren Motivation, Produktivität und Bindung an das Unternehmen führen.
3: Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann auch dazu beitragen, Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern. Indem potenzielle Belastungen identifiziert und reduziert werden, können Arbeitsplätze sicherer, gesünder und angenehmer gestaltet werden.
4: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Indem Unternehmen diese Anforderungen erfüllen, können sie rechtlichen Konsequenzen vorbeugen und ihr Unternehmen vor Strafen und Bußgeldern schützen.
5: Verbesserung des Images: Unternehmen, die sich für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden engagieren, können ihr Image als attraktiver Arbeitgeber verbessern. Dies kann dazu beitragen, Talente anzuziehen, die Produktivität zu steigern und das Unternehmen als verantwortungsbewussten und sozial engagierten Arbeitgeber zu positionieren.
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung umfasst im Allgemeinen folgende 7 Schritte:
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen müssen Betriebe eine Dokumentation erstellen, die die Ergebnisse der Beurteilung, die identifizierten Gefährdungen und die geplanten Maßnahmen zur Prävention und Reduzierung der Belastungen enthält.
Die Dokumentation richtet sich grundsätzlich nach §6 Dokumentation ArbSchG:
(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.
Die GDA-Leitlinie (Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation) erweitert diese Regelung und nach dieser Leitlinie muss folgendes aus der Dokumentation hervorgehen und sichergestellt sein:
Die Dauer der Befragung der Mitarbeitenden im Rahmen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe des Betriebs und der Anzahl der Mitarbeitenden, die befragt werden sollen.
Die Beantwortung eines Mitarbeitenden des Fragebogens dauert mit Lene Health im Schnitt 10-15 Minuten. Das Unternehmen sollte seinen Mitarbeitenden genügend Zeit und Raum geben, um ihre Antworten und Anliegen in Ruhe formulieren zu können.
In der Regel entspricht der Zeitraum für die Befragung mit Lene Health 2-3 Wochen, um eine möglichst repräsentative und aussagekräftige Befragung durchführen zu können. Damit bekommen alle Mitarbeitenden, unabhängig vom Workload, die Chance an der psychischen Gefährdungsbeurteilung teilzunehmen. Es ist darauf zu achten, die Befragung zu einem Zeitpunkt zu starten, an dem möglichst viele Mitarbeitende des Unternehmens anwesend sind.
Im Vergleich zur eigenständigen Durchführung der GB Psych fällt der zeitliche Aufwand für ein Unternehmen, dass die Durchführung an externe Partner abgibt, deutlich geringer aus. Bei der Umsetzung mit Lene Health kann man mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 4 Stunden in Summe Rechnen.
Es wird bei einem ersten Vorgespräch beurteilt, welche Module des Fragebogens individuell für das Unternehmen abgefragt werden sollten. Im Anschluss erfolgt ein Kick-Off Termin zur Einweisung in die Lene Health Plattform, danach beginnt der Erhebungszeitraum und abschließend wird ein Meeting zur Vorstellung des Ergebnisberichts vereinbart. Der Aufwand liegt bei insgesamt ca. 4 Stunden.
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich in allen Branchen sinnvoll, in denen Beschäftigte potenziellen psychischen Belastungen ausgesetzt sind. Dabei kann es sich beispielsweise um hohe Arbeitsbelastungen, Zeitdruck, Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing oder andere belastende Faktoren handeln.
Allerdings gibt es bestimmte Branchen, in denen psychische Belastungen besonders häufig auftreten, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Pflege, im Sozial- und Erziehungsdienst, im Bildungsbereich, im Verkehrswesen oder im Bereich der Dienstleistungen. In diesen Branchen kann eine psychische Gefährdungsbeurteilung besonders sinnvoll sein, um gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas zu ergreifen und damit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Unser modularer Fragebogen enthält ein Basis-Modul, drei spezifische Module und drei optionale Module. Das Basismodul umfasst insgesamt 70 Fragen. Die Mitarbeitenden legen sich zu Beginn der Befragung ihr eigenes Nutzerkonto an, in dem sie ein paar grundlegende demografische Daten zu ihrer Person, aber auch spezifische Angaben zu ihrer Tätigkeit im Unternehmen angeben. Je nach gebuchtem Umfang des Unternehmens, werden die Fragen in unserer Plattform online von den Mitarbeitenden innerhalb von ca. 15 Minuten ausgefüllt. Nach Beantwortung aller Fragen, ist für den Mitarbeitenden nichts weiter zu tun.
Basismodul (erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der GB-Psych):
Spezifische Module:
Optionale Module (erfasst das individuelle Belastungsausmaß von Mitarbeitenden):
Aktuell ist unser digitaler Fragebogen in jeder Sprache verfügbar, außer in Arabisch.
Nach der Befragung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung werden die Ergebnisse von Lene Health ausgewertet und mögliche Belastungen und Risikofaktoren ermittelt. Auf Basis der Ergebnisse empfiehlt Lene Health gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Reduzierung von psychischen Belastungen. Die Umsetzung der individuellen Maßnahmen kann dann mit qualitativen Kooperationspartnerunternehmen erfolgen. Dabei können beispielsweise Veränderungen der Arbeitsorganisation, eine bessere Kommunikation und Kooperation im Team oder gezielte Schulungen und Trainings für Führungskräfte und Mitarbeitende zum Einsatz kommen.
Die Ergebnisse der Befragung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden von Lene dokumentiert. So können die Maßnahmen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas zu erreichen.
Es gibt verschiedene Arten von Maßnahmen, die zur Prävention und Reduzierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ergriffen werden können. Diese Maßnahmen lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
Alle Maßnahmen sollten in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden, sowie den Führungskräften entwickelt und umgesetzt werden, um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen.
Anhand der bestehenden Ergebnisse in Form von Zahlen in den einzelnen Kategorien können mit einer erneuten Befragung mit dem gleichen Messinstrument die Ergebnisse miteinander verglichen werden. Wenn die Zahlen sich positiv verändern, kann von einer erfolgreich durchgeführten Maßnahme gesprochen werden.
Die Daten werden auf unserem eigenen Server in Deutschland gespeichert.
Wir arbeiten datenschutzkonform und sind somit verpflichtet die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
Nein, es können keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gemacht werden, da wir die Ergebnisse auswerten und anonymisiert in dem Ergebnisbericht des Unternehmens darstellen. Außerdem dürfen wir gesetzlich keine Clusterung unter 7 Personen (beispielsweise einer Abteilung) vornehmen. Damit wird sichergestellt, dass die Anonymität gewahrt werden kann.
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